Die Redaktionsrichtlinien der Seuzi Zytig verbieten es, dass zu kommunalen Abstimmungen Leserbriefe veröffentlicht werden. Prinzipiell wäre dagegen nichts einzuwenden, wenn die Seuzi Zytig nicht gleichzeitig vom Gemeinderat exzessive dafür genutzt würde, seine Sicht auf genau jene Geschäfte umfassend darzulegen, zu denen von der Gegnerschaft keine Leserbriefe publiziert werden dürfen.
Die GLP Seuzach ist der Meinung, dass dies aus demokratischer Sicht unhaltbar ist und hat den Gemeinderat in einer Anfrage nach § 17 GG um eine Stellungnahme gebeten, welche an der Gemeindeversammlung vom 7.12.2020 erfolgte.
Der Gemeinderat erkennt kein Problem darin, dass er selbst dank der kostenlos in jeden Haushalt verteilten Seuzi Zytig sämtliche 5318 Wahlberechtigten seine Sicht der Dinge aufzeigen kann, während allfällige Gegner eines Abstimmungsgeschäft an der Gemeindeversammlung oder mittels eines Leserbriefs im Landboten einen kleinen Bruchteil davon erreichen können. Es mutet geradezu zynisch an, wenn der Gemeinderat schreibt, es habe «sich bewährt, keine Leserbriefe zu aktuellen Geschäften, die dem Souverän vorgelegt werden, zu veröffentlichen».
Die GLP Seuzach ist der Ansicht, dass das letzte Wort in dieser Angelegenheit noch nicht gesprochen ist.